Eine Messung beantwortet keine Rechtsfrage — fünfzig schon. Der Schutzleiterwiderstand des geprüften Geräts liegt bei 0,08 Ω, der Grenzwert nach DIN VDE 0701-0702 bei Anschlussleitungen bis 5 m Länge bei 0,30 Ω. Über fünfzig geprüfte Betriebsmittel ergibt sich eine Fehlerquote von 2 %. Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 3 hält fest: „Beträgt die Fehlerquote höchstens 2 %, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden."